Kurzzeitpflege
Fürsorge auf Zeit
Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf stationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt.
Kurzzeitpflegegäste haben die Gelegenheit, sich zu regenerieren und ihren Gesundheitszustand nach einem Krankenhausaufenthalt zu stabilisieren. Das Wohnstift Hofgarten bietet eingestreute Kurzzeitpflegeplätze an, um pflegenden Familienangehörigen für zwei, drei oder mehr Wochen eine Erholungspause zu ermöglichen.
Pflegeversicherung
Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege unterscheidet sich betragsmäßig nicht nach Pflegegraden, sondern ist für alle Pflegebedürftigen gleich. Die Pflegeversicherung übernimmt die Pflegekosten bis zum Wert von 1.747 Euro im Kalenderjahr. Bei der Pflegekasse muss ein entsprechender Antrag auf Kurzzeitpflege gestellt werden. Bedarfsgerechte Pflege- und Verpflegungsleistungen werden nach den neuesten Standards angeboten.