Bewohnerbeirat
Die Vertreter:
Ilse Simon, Rudi Weber, Udo Mürb, Hildegard Schäfer, Katharina Kraft, Trudel Dosch (externes Mitglied)
Die Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnstifts Hofgarten haben am 25.07.23 in einer geheimen Wahl Vertreter aus ihren Reihen in den Bewohnerbeirat des Wohnstifts gewählt. Der Bewohnerbeirat des Wohnstifts Hofgarten trifft sich grundsätzlich alle zwei Monate. An den Sitzungen nehmen zusätzlich Geschäftsführer Martin Leynar und der Leiter der Sozialen Betreuung Matthias Demel teil. Zu speziellen Themen können weitere Personen und Fachkräfte dazu gebeten werden.
Am 14.September 2023 konstituierte sich der Bewohnerbeirat.
Ilse Simon wurde zur Vorsitzenden gewählt und mit Trudel Dosch (Wertheim) wurde noch ein externes Mitglied in das Gremium berufen.
Die Aufgaben des Bewohnerbeirats
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Bewohnerbeirats sind in der Landesheimmitwirkungsverordnung (LHeimMitVO) genauestens definiert und festgehalten.
Bei Interesse können Sie diese bei Matthias Demel, Leiter der Sozialen Betreuung, einsehen.
Hier für Sie eine Auswahl der wichtigsten Aufgaben des Bewohnerbeirats:
Wünsche, Anregungen und Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern, sowie deren Angehörigen anzunehmen, zu prüfen und an die Geschäftsführung weiter zu geben.
Durchführen einer jährlichen Bewohnerversammlung mit Tätigkeitsbericht.
Mitsprache bei der Aufstellung und Änderung der Hausordnung in der Einrichtung.
Weitere Themen, bei denen der Bewohnerbeirat ein Mitwirkungsrecht hat, sind Maßnahmen, die helfen sollen, sich als neu eingezogene Bewohnerin oder neu eingezogener Bewohner in das Haus und die Gemeinschaft einzuleben. Planung und Durchführung von Veranstaltungen, sowie der Alltags– und Freizeitgestaltung. Maßnahmen, die Unterkunft, Pflege, Betreuung und Verpflegung der Bewohnerinnen und Bewohner betreffen. Geplante Veränderungen, die die Konzeption, den Betrieb, den Zweck oder die Finanzierung der Einrichtung betreffen. Die Mitwirkung im Bewohnerbeirat ist ehrenamtlich und freiwillig. Die Mitglieder des Bewohnerbeirats oder deren Angehörige werden nicht bevorzugt oder benachteiligt. Sie verpflichten sich zur Verschwiegenheit.